1und1 DSL und die Telekom

Abschliessendes Update

am 04.03.2020 hat sich ein sehr netter, kompetender Techniker der DTAG eingefunden.
Nach Messung wurde, wie so oft festgestellt, dass kein Signal ankommt.
Ursache war, bei Bauarbeiten am Verteiler wurde teils neu verkabelt, und unser Strang falsch angeschlossen.
Fix dauerte 10 Minuten, Wartezeit waren 10 Tage.

Vielen Dank für Nix!

Digitalisierung in Deutschland

Montag, 24.02.2020 Komplettausfall DSL zu Hause.

Mehrere Telefonate mit 1und1. Natürlich ohne Resultat, ausser Verweis auf Großraumstörung Telekom :-/

26.02.2020 Komplettausfall hält noch immer an. Erneuter Anruf bei 1und1, nach deren Rückruf bei Telekom gibt es die Aussage, Störung ist erst am 28.02.2020 beseitigt.

Hier stellt sich mir die Frage, wer hier kollektiv dem Suff im Karneval erlegen ist…

Viele Grüße

Markus

Nach mehr als drei Tagen immer noch offline, ständig andere Informationen vom Support, mal Großraumstörung, mal Wartung, dann wieder Großraumstörung.

Das ist das digitale Deutschland….

Ach so, noch eine Antwort der Bundesnetzagentur, aus welcher hervorgeht, wie weit die Digitalisierung fortschreitet:

Vorgangsnummer 2020-02-26-0024/216-6i

 

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

 

Sehr geehrter Herr Ebert,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie beklagen, dass Ihr Telefon- und Internetanschluss bei der 1&1 Internet AG gestört sei.

 

Gemäß § 45b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) können Teilnehmer von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telefondienstes verlangen, dass dieser einer Störung unverzüglich, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, nachgeht, wenn der Anbieter über beträchtliche Marktmacht verfügt. Derzeit verfügt nur die Telekom über „beträchtliche Marktmacht“. Andere Anbieter unterliegen derzeit also nicht den Bestimmungen des § 45b TKG. Eine gesetzlich fixierte Entstörungsfrist für Teilnehmeranschlüsse existiert nicht. Die Entstörung von Internet-Anschlüssen unterliegt nicht den Bestimmungen des § 45b TKG.

Wettbewerber der Telekom, die vor Ort keine eigenen Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) verlegt haben, können bestimmte Leistungen (z. B. Zugang zur TAL) von der Telekom mieten um ihre Kunden mit Anschlüssen und Diensten versorgen zu können. Damit der Wettbewerber Endkunden mit der gewünschten Leistung versorgen kann, muss er einige organisatorische und technische Voraussetzungen schaffen, sowie administrative und finanzielle Aspekte mit der Telekom klären und den Zugang zu den Leistungen der Telekom vertraglich vereinbaren.

In den genannten Vereinbarungen sind auch die Bedingungen, Verfahren, Entgelte und Bestandteile der vom Wettbewerber gemieteten Leistung geregelt und wie z. B. in einem Störungsfall, oder bei der Änderung/Erneuerung einer Installation verfahren werden soll. Die Notwendigkeit, Behandlung und Zuweisung von Technikerterminen regeln die Wettbewerber ebenfalls untereinander.

Ansprechpartner für den Endkunden ist in jedem Fall der jeweilige Vertragspartner, also sein TK-Anbieter. Dieser kann sich darum bemühen, alles Nötige zu arrangieren, damit die gewünschte Maßnahme durchgeführt wird, um den betreffenden Anschluss wieder in Betrieb zu nehmen. Endkunden sollten sich mit dem entsprechenden Anbieter beraten, wie im vorliegenden Fall verfahren werden könnte.

Sollte die Störung im Verantwortungsbereich der Telekom Deutschland GmbH liegen, wird Ihr Anbieter die Telekom Deutschland GmbH mit der Entstörung beauftragen. Um Sie als Kunde zu betreuen, kann Ihr Anbieter alles Nötige für Sie arrangieren, damit die Störung behoben wird.

Fühlt sich ein Anbieter gegenüber der Telekom im Wettbewerb benachteiligt, kann er die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur zwecks Erlass entsprechender Anordnungen anrufen.

Um Ihr Anliegen zu klären, haben Sie zudem die Möglichkeit sich mit allen vertragsrelevanten Unterlagen an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen, oder an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice
http://www.bundesnetzagentur.de
27.02.2020

Bei Nachfragen oder bei Verständnisproblemen nutzen Sie bitte das Nachtragsformular auf unserer Internetseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK

Sie werden im Regelfall eine schriftliche oder telefonische Antwort erhalten. Bitte geben Sie auch eine Telefonnummer an (ggf. mit der Angabe eines Zeitraumes, wann Sie unter der Rufnummer am besten zu erreichen sind).

Nach erneutem Anruf bei 1und1 am Freitag, den 28.02.2020 und einer Nachfrage, ob mir für die Dauer des DSL Ausfalles ein LTE USB Stick zur Verfügung gestellt werden kann, wurde versucht, mir einen neuen Vertrag „aufzuschwatzen“, welches ich natürlich großzügig abgelehnt habe.

Es geht also ab Montag in die nächste Runde

Hier noch meine Mail an den 1und1 Support:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

nach nunmehr sechs! Tagen ohne einen funktionierenden DSL Anschluss möchte ich ihnen mitteilen, das meine Geduld am Ende ist.
Nach meiner gestrigen Nachfrage bez. eines LTE Sticks zur Überbrückung des DSL Ausfalls, wurde mir ein Zusatzvertrag angeboten. Dieses empfinde ich persönlich als Gipfel der Unverschämtheit.
Die komplette Konversation werde ich veröffentlichen, rechtliche Schritte werde ich mir vorbehalten und einleiten, sollte der DSL Anschluss nicht bis Montag, den 02.03.2020 wiederhergestellt sein, und sie ihren Vertragsverpflichtungen endlich wieder nachkommen.

Liebe Leute, so geht man nicht mit Kunden um!

Markus Ebert

Sehr geehrter Herr Ebert,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur Störung an Ihrem 1&1 Komplettanschluss. 

Da die Störung durch die DSL-Netzwerktechnik verursacht wird, arbeitet derzeit die Telekom Deutschland GmbH an einer Lösung. Wir informieren Sie natürlich umgehend, sobald uns neue Informationen vorliegen.

Es tut mir leid, dass Sie sich noch etwas gedulden müssen.

Mit freundlichen Grüßen


1&1 Kundenservice

1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

Das ist Kundendienst bei 1und1 !

3 Gedanken zu „1und1 DSL und die Telekom“

  1. Nach Beschwerde bei der Bundesnetzagentur hier die vorläufige Antwort:
    Betreff: Erfassungsbestätigung – Bundesnetzagentur Verbraucherservice – Vorgangsnummer 2020-02-26-0024
    Von: „noreply@bnetza.de“
    Datum: 26.02.20, 09:48
    An: „Markus Ebert“
    Return-Path:
    Delivered-To: markusebert@markusebert.de

    Vorgangsnummer 2020-02-26-0024

    Bundesnetzagentur

    Sehr geehrter Herr Ebert,

    vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Bundesnetzagentur wenden.

    Ihr Schreiben/Ihre Nachricht ist bei der Bundesnetzagentur eingegangen und ist unter der oben genannten Vorgangsnummer registriert. Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unseren Internetseiten, Sie können diese Informationen auch schriftlich anfordern.

    Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist eine zeitnahe Bearbeitung momentan nicht in allen Fällen möglich. Im Falle einer Versorgungsunterbrechung im Zuge eines Anbieterwechsels wird Ihr Anliegen innerhalb einer kurzen Frist bearbeitet. Im Übrigen kann die Bearbeitungsdauer je nach Sachgebiet zurzeit zwischen zwei bis sechs Wochen betragen.

    Wir gehen davon aus, dass Sie Ihr Anliegen ggf. bei Ihrem Anbieter bereits geltend gemacht haben, damit dieser der Sache schnellstmöglich nachgehen kann (z. B. im Falle einer Störung Ihres Anschlusses). Bei Rechnungsfragen beachten Sie bitte insbesondere die in Ihrer Rechnung genannte Beanstandungsfrist von acht Wochen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich, Beanstandungen gegenüber den Anbietern mittels Einwurfeinschreibens geltend zu machen.

    Die Bundesnetzagentur prüft in allen Fällen, ob seitens der Bundesnetzagentur bezüglich des konkreten Anliegens Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Beispielsweise ist dies bei Problemen im Rahmen eines Anbieterwechsels regelmäßig der Fall.

    Ergibt die Prüfung Ihrer Anfrage, dass Eingriffs- bzw. Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, fordert die Bundesnetzagentur die beteiligten Unternehmen in der Regel zunächst zu einer Stellungnahme auf. Ihr Anbieter wird sich dann möglicherweise nochmals direkt an Sie wenden, um Ihr Anliegen zu klären.

    Wir erlauben uns schon jetzt den allgemeinen Hinweis, dass die Bundesnetzagentur nicht befugt ist, vertragliche Verhältnisse zivilrechtlich zu prüfen (z. B. die Wirksamkeit eines Vertragsabschlusses). Die Bundesnetzagentur verfügt gegenüber den Anbietern auch nicht über ein generelles Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall. Die Bundesnetzagentur greift grundsätzlich nicht ein, um etwaige vermögensrechtliche Ansprüche (Geldansprüche wie bspw. Schadensersatz) durchzusetzen bzw. abzuwehren. Vielmehr müssen Verbraucher etwaige Ansprüche selbst durchsetzen, ggf. mit der Hilfe der Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts. Die Verbraucherzentralen bieten bundesweit in vielen Orten eine persönliche Beratung an.

    In bestimmten Fällen kann bei der Bundesnetzagentur eine Streitbeilegung beantragt werden (Schlichtungsverfahren). Dort kann im Rahmen eines außergerichtlichen Verfahrens ggf. eine gütliche Einigung erreicht werden. Das Verfahren erfordert neben Ihrem Antrag insbesondere auch die Teilnahmebereitschaft des jeweiligen Anbieters am konkreten Verfahren. Über den Anwendungsbereich, über die Voraussetzungen sowie über den Ablauf des Verfahrens können Sie sich u. a. auch auf unseren Internetseiten informieren. Bitte beachten Sie, dass das Schlichtungsverfahren weder für die Durchsetzung einer außerordentlichen Kündigung noch für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geeignet ist.

    Sollte sich Ihr Anliegen zwischenzeitlich erledigt haben, wären wir Ihnen für eine kurze Mitteilung dankbar.

    Auf das Kontaktformular „Nachtrag“ auf der Internetseite https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK weise ich hin.

    Mit freundlichen Grüßen

    Referat 216

    http://www.bundesnetzagentur.de

    26.02.2020

    Datenschutzhinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung und Korrespondenz entsprechend der Datenschutzerklärung der Bundesnetzagentur verarbeitet. Diese können Sie über folgenden Link abrufen: https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz. Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann Ihnen diese auch in Textform übermittelt werden.

  2. Nachdem heute, am Freitag, den 28.02.2020 der DSL Anschluss noch immer nicht verfügbar ist, habe ich nun eine Mail an den Staatskonzern gesendet.
    Die Sinnhaftigkeit bezweifle ich zwar stark, aber man möchte ja nichts unversucht lassen.

    Hallo Markus Ebert,
    vielen Dank für Ihre E-Mail an die Telekom. Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen, sodass Sie innerhalb der nächsten Tage von uns eine Antwort erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Telekom

    Anfrage gesendet am

    28.02.2020 um 10:48 Uhr
    Name

    Herr Markus Ebert
    Str./Hsnr.

    PLZ/Ort

    Rufnummer des Vertrags

    Ihr Anliegen

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe seit Montag, den 24.02.2020 einen Komplettausfall im Bereich DSL. Lt. meinem Anbieter wird die Leitung von ihnen zur Verfügung gestellt und es liegt eine Großraumstörung ihrerseits vor. Nun möchte ich gerne wissen, wann Diese behoben ist, so dass ich wieder online gehen kann. Mit freundlichen Grüßen Markus Ebert
    E-Mail-Adresse

    markusebert@markusebert.de

  3. Heute ist der 03.03.2020
    Was soll ich schreiben, noch immer kein DSL Sync möglich.
    Von 1und1 eine SMS erhalten, dass die Deutsche Telekom AG ihre Tiefbauabteilung in die Spur geschickt hat, um das Problem zu beheben. Allein der Glaube fehlt mir…
    Dunkeldeutschland ist wohl überall 😉

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