1und1 DSL und die Telekom

Abschliessendes Update

am 04.03.2020 hat sich ein sehr netter, kompetender Techniker der DTAG eingefunden.
Nach Messung wurde, wie so oft festgestellt, dass kein Signal ankommt.
Ursache war, bei Bauarbeiten am Verteiler wurde teils neu verkabelt, und unser Strang falsch angeschlossen.
Fix dauerte 10 Minuten, Wartezeit waren 10 Tage.

Vielen Dank für Nix!

Digitalisierung in Deutschland

Montag, 24.02.2020 Komplettausfall DSL zu Hause.

Mehrere Telefonate mit 1und1. Natürlich ohne Resultat, ausser Verweis auf Großraumstörung Telekom :-/

26.02.2020 Komplettausfall hält noch immer an. Erneuter Anruf bei 1und1, nach deren Rückruf bei Telekom gibt es die Aussage, Störung ist erst am 28.02.2020 beseitigt.

Hier stellt sich mir die Frage, wer hier kollektiv dem Suff im Karneval erlegen ist…

Viele Grüße

Markus

Nach mehr als drei Tagen immer noch offline, ständig andere Informationen vom Support, mal Großraumstörung, mal Wartung, dann wieder Großraumstörung.

Das ist das digitale Deutschland….

Ach so, noch eine Antwort der Bundesnetzagentur, aus welcher hervorgeht, wie weit die Digitalisierung fortschreitet:

Vorgangsnummer 2020-02-26-0024/216-6i

 

 

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

 

Sehr geehrter Herr Ebert,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie beklagen, dass Ihr Telefon- und Internetanschluss bei der 1&1 Internet AG gestört sei.

 

Gemäß § 45b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) können Teilnehmer von einem Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telefondienstes verlangen, dass dieser einer Störung unverzüglich, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, nachgeht, wenn der Anbieter über beträchtliche Marktmacht verfügt. Derzeit verfügt nur die Telekom über „beträchtliche Marktmacht“. Andere Anbieter unterliegen derzeit also nicht den Bestimmungen des § 45b TKG. Eine gesetzlich fixierte Entstörungsfrist für Teilnehmeranschlüsse existiert nicht. Die Entstörung von Internet-Anschlüssen unterliegt nicht den Bestimmungen des § 45b TKG.

Wettbewerber der Telekom, die vor Ort keine eigenen Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) verlegt haben, können bestimmte Leistungen (z. B. Zugang zur TAL) von der Telekom mieten um ihre Kunden mit Anschlüssen und Diensten versorgen zu können. Damit der Wettbewerber Endkunden mit der gewünschten Leistung versorgen kann, muss er einige organisatorische und technische Voraussetzungen schaffen, sowie administrative und finanzielle Aspekte mit der Telekom klären und den Zugang zu den Leistungen der Telekom vertraglich vereinbaren.

In den genannten Vereinbarungen sind auch die Bedingungen, Verfahren, Entgelte und Bestandteile der vom Wettbewerber gemieteten Leistung geregelt und wie z. B. in einem Störungsfall, oder bei der Änderung/Erneuerung einer Installation verfahren werden soll. Die Notwendigkeit, Behandlung und Zuweisung von Technikerterminen regeln die Wettbewerber ebenfalls untereinander.

Ansprechpartner für den Endkunden ist in jedem Fall der jeweilige Vertragspartner, also sein TK-Anbieter. Dieser kann sich darum bemühen, alles Nötige zu arrangieren, damit die gewünschte Maßnahme durchgeführt wird, um den betreffenden Anschluss wieder in Betrieb zu nehmen. Endkunden sollten sich mit dem entsprechenden Anbieter beraten, wie im vorliegenden Fall verfahren werden könnte.

Sollte die Störung im Verantwortungsbereich der Telekom Deutschland GmbH liegen, wird Ihr Anbieter die Telekom Deutschland GmbH mit der Entstörung beauftragen. Um Sie als Kunde zu betreuen, kann Ihr Anbieter alles Nötige für Sie arrangieren, damit die Störung behoben wird.

Fühlt sich ein Anbieter gegenüber der Telekom im Wettbewerb benachteiligt, kann er die Beschlusskammern der Bundesnetzagentur zwecks Erlass entsprechender Anordnungen anrufen.

Um Ihr Anliegen zu klären, haben Sie zudem die Möglichkeit sich mit allen vertragsrelevanten Unterlagen an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen, oder an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Verbraucherservice
http://www.bundesnetzagentur.de
27.02.2020

Bei Nachfragen oder bei Verständnisproblemen nutzen Sie bitte das Nachtragsformular auf unserer Internetseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK

Sie werden im Regelfall eine schriftliche oder telefonische Antwort erhalten. Bitte geben Sie auch eine Telefonnummer an (ggf. mit der Angabe eines Zeitraumes, wann Sie unter der Rufnummer am besten zu erreichen sind).

Nach erneutem Anruf bei 1und1 am Freitag, den 28.02.2020 und einer Nachfrage, ob mir für die Dauer des DSL Ausfalles ein LTE USB Stick zur Verfügung gestellt werden kann, wurde versucht, mir einen neuen Vertrag „aufzuschwatzen“, welches ich natürlich großzügig abgelehnt habe.

Es geht also ab Montag in die nächste Runde

Hier noch meine Mail an den 1und1 Support:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

nach nunmehr sechs! Tagen ohne einen funktionierenden DSL Anschluss möchte ich ihnen mitteilen, das meine Geduld am Ende ist.
Nach meiner gestrigen Nachfrage bez. eines LTE Sticks zur Überbrückung des DSL Ausfalls, wurde mir ein Zusatzvertrag angeboten. Dieses empfinde ich persönlich als Gipfel der Unverschämtheit.
Die komplette Konversation werde ich veröffentlichen, rechtliche Schritte werde ich mir vorbehalten und einleiten, sollte der DSL Anschluss nicht bis Montag, den 02.03.2020 wiederhergestellt sein, und sie ihren Vertragsverpflichtungen endlich wieder nachkommen.

Liebe Leute, so geht man nicht mit Kunden um!

Markus Ebert

Sehr geehrter Herr Ebert,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur Störung an Ihrem 1&1 Komplettanschluss. 

Da die Störung durch die DSL-Netzwerktechnik verursacht wird, arbeitet derzeit die Telekom Deutschland GmbH an einer Lösung. Wir informieren Sie natürlich umgehend, sobald uns neue Informationen vorliegen.

Es tut mir leid, dass Sie sich noch etwas gedulden müssen.

Mit freundlichen Grüßen


1&1 Kundenservice

1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

Das ist Kundendienst bei 1und1 !